4. Mit verfahrensleitender Verfügung vom 21. April 2023 eröffnete die Gemeinde Lyss ein baupolizeiliches Verfahren gegen den Beschwerdegegner. Dazu nahm die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 5. Mai 2023 und der Beschwerdegegner mit Schreiben vom 15. Mai 2023 Stellung. Mit Verfügung vom 21. Juni 2023 schrieb die Gemeinde Lyss das baupolizeiliche Verfahren ab. Da die Gemeinde diese Verfügung der Beschwerdeführerin fälschlicherweise nicht eröffnete, erliess sie am 16. August 2023 eine neue Abschreibungsverfügung.