Mit Schreiben vom 21. Februar 2020 teilte die Gemeinde der Beschwerdeführerin mit, dass aus ihrer Sicht kein baupolizeilicher Handlungsbedarf bestehe. Daraufhin reichte die Beschwerdeführerin am 25. Oktober 2021 eine aufsichtsrechtliche Anzeige gegen die Gemeinde Lyss beim Regierungsstatthalteramt Seeland ein. Mit Verfügung vom 30. Dezember 2021 wies das Regierungsstatthalteramt Seeland die Gemeinde Lyss an, hinsichtlich dem Imbissstand des Beschwerdegegners weitere Sachverhaltsabklärungen zur Frage der Baubewilligungspflicht vorzunehmen und falls nötig baupolizeiliche Massnahmen einzuleiten.