2. Die Gemeinde Lyss reichte am 27. November 2017 beim Regierungsstatthalteramt Seeland ein Baugesuch ein für die Umgestaltung des K.________platzes und der H.________strasse, Sanierung des Strassen- und Platzkörpers inkl. Sanierung von bestimmten Werkleitungen auf den Parzellen Lyss Grundbuchblatt Nrn. F.________, I.________, J.________, G.________, L.________ und N.________. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen die Beschwerdeführerin Einsprache. Am 7. März 2018 fand eine Einigungsverhandlung statt. Im Nachgang daran passte die Gemeinde Lyss das Bauprojekt an und reichte am 13. März 2018 eine Projektänderung 1 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0).