1. Der Beschwerdegegner ist Eigentümer des Imbissstands «B.________ + A.________ Imbiss» auf der Parzelle Lyss Grundbuchblatt Nr. G.________. Mit Gesamtbauentscheid vom 19. Dezember 2013 erteilte das Regierungsstatthalteramt Seeland dem Beschwerdegegner die Gesamtbaubewilligung auf Zusehen hin gemäss Art. 28 Abs. 1 BauG1 für das Aufstellen eines mobilen Imbissstandes mit max. 12 Sitzplätzen.