Die Kostennote des Rechtsvertreters der Beschwerdeführerin beläuft sich auf CHF 4418.90 (Honorar CHF 4000.00, Auslagen CHF 100.00, Mehrwertsteuer 2023 [7.7 %] CHF 254.10, Mehrwertsteuer 2024 [8.1 %] CHF 64.80). Die Parteikosten umfassen den durch die berufsmässige Parteivertretung anfallenden Aufwand (Art. 104 Abs. 1 VRPG). Nach Art. 11 Abs. 1 PKV22 beträgt das Honorar in verwaltungsrechtlichen Beschwerdeverfahren CHF 400.00 bis CHF 11800.00 pro Instanz. Innerhalb des Rahmentarifs bemisst sich der Parteikostenersatz nach dem in der Sache gebotenen Zeitaufwand sowie der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses (Art. 41 Abs. 3 KAG23).