Im Übrigen bestimmt das Baubewilligungsdekret die baubewilligungsfreien Bauvorhaben. Baubewilligungsfrei sind nach Art. 6 Abs. 1 Bst. o BewD13 das Aufstellen einer kleinen Fahrnisbaute wie eine Verpflegungs- und Verkaufsstätte während einer Dauer von bis zu sechs Monaten pro Kalenderjahr. Gemäss BSIG-Weisung Nr. 7/725.1/1.1 «Baubewilligungsfreie Bauten und Anlagen nach Art. 1b BauG» vom 25. April 2019 gelten Bauten als «klein» im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Bst. o BewD, wenn sie eine Fläche von 10 m2 nicht übersteigen.