ein.10 Am 30. April 2018 reichte die Gemeinde Lyss erneut eine Projektänderung ein und stellte ein Gesuch um Gestattung des vorzeitigen Baubeginns.11 Mit Gesamtbauentscheid vom 22. Mai 2018 erteilte das Regierungsstatthalteramt Seeland der Gemeinde Lyss die Baubewilligung für die Umgestaltung des B.________platzes und der H.________strasse. Weder der rechtskräftige Plan noch die rechtskräftige Baubewilligung vom 22. Mai 2018 enthalten Hinweise zum bestehenden Imbissstand des Beschwerdegegners.