a) Es ist unbestritten, dass das Regierungsstatthalteramt Aarberg dem Beschwerdegegner mit Verfügung vom 5. April 2002 eine Betriebsbewilligung für einen öffentlichen Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank und mit nicht mehr als 30 Sitzplätzen und einem einfachen Speiseangebot erteilte.7 Am 27. November 2017 reichte die Gemeinde Lyss sodann beim Regierungsstatthalteramt Seeland ein Baugesuch ein für die Umgestaltung des B.________platzes und der H.________strasse.8 Geplant war unter anderem vor den Parzellen Lyss Grundbuchblatt Nrn. M.________ und N.________ zwei Perimeter für Imbissstände zu erstellen.9