Zudem forderte sie, dass die Baupolizeibehörde der Gemeinde Lyss die in der Sache gebotene baupolizeilichen Massnahme treffe und sie als Anzeigerin an diesem Verfahren teilnehmen könne. Mit Schreiben vom 21. Februar 2020 teilte die Gemeinde der Beschwerdeführerin mit, dass aus ihrer Sicht kein baupolizeilicher Handlungsbedarf bestehe. Daraufhin reichte die Beschwerdeführerin am 25. Oktober 2021 eine aufsichtsrechtliche Anzeige gegen die Gemeinde Lyss beim Regierungsstatthalteramt Seeland ein.