3. Mit baupolizeilicher Anzeige vom 31. Dezember 2019 gelangte die Beschwerdeführerin an die Gemeinde Lyss. Die Beschwerdeführerin machte geltend, dass seit dem Umbau des B.________platzes keine in Aussicht gestellten Baubewilligungen für die vor Ort betriebenen Imbissstände vorlägen bzw. für den Imbisswagen des Beschwerdegegners überhaupt keine Baubewilligung vorzuliegen scheine. Zudem forderte sie, dass die Baupolizeibehörde der Gemeinde Lyss die in der Sache gebotene baupolizeilichen Massnahme treffe und sie als Anzeigerin an diesem Verfahren teilnehmen könne.