Nachdem sich der Beschwerdeführer nach dem Stand des Verfahrens erkundigt hatte, teilte ihm die Gemeinde mit E-Mail vom 6. Juli 2023 mit, dass sie die Bauherrschaft nach den Ferien erneut zur Stellungnahme auffordern werde. Nachdem er von der Gemeinde keinen weiteren Bescheid erhalten hatte, reichte der Beschwerdeführer schliesslich am 4. September 2023 die Rechtsverzögerungsbeschwerde ein.