rechtliche Gehör. Auf Gesuch der Bauherrschaft hin erstreckte sie die dafür angesetzte Frist mit Verfügung vom 23. Dezember 2020. Nachdem die Bauherrschaft sich geäussert hatte, kündigte die Gemeinde mit Verfügung vom 2. Juli 2021 an, dass sie einen Augenschein durchführen und die Höhe des Zauns durch ein Geometerunternehmen nachmessen lassen werde. Sie gab ausserdem den Anzeigenden Gelegenheit, sich im Baupolizeiverfahren als Partei zu konstituieren. Die Anzeigenden nahmen diese Gelegenheit mit Eingabe vom 19. Juli 2021 wahr und machten weitere Ausführungen. Mit Verfügung vom 18. November 2021 lud die Gemeinde die Parteien zum Augenschein ein. Dieser fand am 23. November 2021 statt.