Eine Rechtsverzögerungsbeschwerde zielt auf eine Anweisung an die zuständige Behörde, unverzüglich mit einem förmlichen Entscheid über die Sache zu befinden. In der Regel entscheidet die Rechtsmittelinstanz nicht selbst in der Hauptsache. Das Einreichen einer Rechtsverzögerungsbeschwerde hindert die mit der Sache befasste Behörde nicht, weitere Verfügungen zu erlassen oder einen abschliessenden Entscheid zu treffen. Im Gegenteil: Darin liegt das eigentliche Ziel der Beschwerde. Ergeht während der Rechtshängigkeit einer Rechtsverzögerungsbeschwerde ein Sachentscheid, wird das Beschwerdeverfahren gegenstandslos und ist von der angerufenen Rechtsmittelinstanz abzuschreiben.9