Das Rechtsamt der BVD holte die Vorakten und eine Stellungnahme der Gemeinde Ittigen ein. Die Gemeinde Ittigen beantragt die Abweisung der Beschwerde. Sie weist in ihrer Stellungnahme vom 2. November 2023 darauf hin, dass sie die Bauherrschaft mit der Verfügung vom 22. September 2023 zur Einreichung tauglicher Beweismittel aufgefordert und dass die Bauherrschaft am 23. Oktober 2023 eine entsprechende Eingabe eingereicht habe. Die Bauherrschaft hat mit Schreiben vom 3. November 2023 auf eine Verfahrensbeteiligung verzichtet.