3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, gab dem Beschwerdeführer mit Verfügung vom 19. September 2023 Gelegenheit, die gemäss Beschwerdeschrift verschlüsselt elektronisch übermittelten Beschwerdebeilagen in Papierform einzureichen. Der Beschwerdeführer nahm diese Gelegenheit innert der dafür angesetzten Frist wahr. Am 25. September 2023 reichte er eine weitere Eingabe mit zusätzlichen Unterlagen ein, darunter eine am 22. September 2023 ergangene verfahrensleitende Verfügung der Gemeinde Ittigen im streitigen Baupolizeiverfahren, mit der dem Beschwerdeführer u.a. die Eingabe der Bauherrschaft vom 11. Juli 2023 zugestellt wurde.