Anweisung an die Gemeinde Ittigen, «umgehend die anstehenden Entscheide zu fällen und die Angelegenheit nun einem Abschluss zuzuführen». Das Regierungsstatthalteramt leitete die Beschwerde am 13. September 2023 zuständigkeitshalber an die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) weiter.