Die Gemeinde Ittigen gab den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Bauherrschaft teilte am 30. Juni 2022 u.a. mit, dass der Zaun seit der Aufnahme durch den Geometer teilweise in der Höhe gekürzt worden sei. Mit Verfügung vom 25. Januar 2023 forderte die Gemeinde die Bauherrschaft zur Einreichung entsprechender Beweise auf. Am 6. Juli 2023 antwortete die Gemeinde per E-Mail auf die Erkundigung des Beschwerdeführers nach dem Verfahrensstand. Sie stellte weitere Instruktionshandlungen nach den Ferien in Aussicht. Am 11. Juli 2023 reichte die Bauherrschaft bei der Gemeinde Ittigen zwei Fotodarstellungen ein, welche gemäss ihren Angaben die vorgenommenen Höhenkürzungen zeigten.