Mit Schreiben vom 2. Mai 2020 wandte sich der Beschwerdeführer gemeinsam mit einer weiteren Partei an die Gemeinde Ittigen und machte geltend, der Holzzaun sei nicht entsprechend den bewilligten Plänen erstellt worden. Die Gemeinde Ittigen eröffnete ein Baupolizeiverfahren und gewährte der Bauherrschaft das rechtliche Gehör. Sie führte am 23. November 2021 einen Augenschein mit Parteiteilnahme durch, an dem die jeweilige Höhe des Zauns in den verschiedenen Abschnitten durch einen Geometer aufgenommen wurde. Die Gemeinde Ittigen gab den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme.