2. Die Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands gemäss Ziffer 1 Buchstaben a und b der Wiederherstellungsverfügung der Stadt Thun vom 27. Juli 2023 wird neu angesetzt auf den 14. Juni 2024. Die Frist zur Einreichung einer Vollzugsbestätigung gemäss Ziffer 2 der Wiederherstellungsverfügung der Stadt Thun vom 27. Juli 2023 wird neu angesetzt auf den 28. Juni 2024. 3. Im Übrigen wird die Wiederherstellungsverfügung der Stadt Thun vom 27. Juli 2023 mit folgenden Ergänzungen bestätigt: