Bewilligt wurde mit Bauentscheid vom 7. Februar 2003 ein Gemeinschaftsraum mit einer Bruttogeschossfläche von 43.56 m2 und einer Fensterfläche von 4.41 m2. Nicht bewilligt wurde das aktuell vorhandene, abgetrennte Badezimmer mit Dusche und WC. Bewilligt wurde einzig ein Lavabo neben der Eingangstüre. Das Vorhandensein eines Lavabos in einem Gemeinschafts-/Disponibelraum schliesst die rechtmässige Nutzung des Raumes nicht aus. In einem Hobby- oder Bastelraum ist das Vorhandensein eines Wasseranschlusses nicht unüblich. Die Entfernung des ursprünglich bewilligten Lavabos ist für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands vorliegend vorerst nicht notwendig.