Auf den Fotos ist ersichtlich, dass sich die persönlichen Gegenstände wie Kleidung, Fotos, Unterlagen, Bücher und Toilettenartikel immer noch im Gemeinschafts-/Disponibelraum befanden. Anlässlich des Augenscheins vom 30. Mai 2023 wurde auch die Schlafgelegenheit der Beschwerdeführerin im Galeriegeschoss der Wohnung im 2. Stock besichtigt. Auf den Fotos des Galeriegeschosses ist ersichtlich, dass sich dort praktisch keine persönlichen Gegenstände der Beschwerdeführerin befinden.