Der Raum wurde offensichtlich als Studiowohnung genutzt. Am 30. Mai 2023 führte die Vorinstanz nach der Fortsetzung des baupolizeilichen Verfahrens erneut einen – diesmal angekündigten – Augenschein im Gemeinschafts-/Disponibelraum durch. Der einzige Unterschied zum Augenschein vom 8. November 2022 war, dass die Matratze hinter dem Bett aufgestellt wurde und das Bettgestell als Ablagefläche für einen Koffer, Kleidung, Schuhe und weitere Gegenstände genutzt wurde. Auf den Fotos ist ersichtlich, dass sich die persönlichen Gegenstände wie Kleidung, Fotos, Unterlagen, Bücher und Toilettenartikel immer noch im Gemeinschafts-/Disponibelraum befanden.