Damit der Gemeinschafts- respektive Disponibelraum im Untergeschoss nicht als Studiowohnung oder als Satellitenwohnraum zu einer Wohnung im Gebäude I.________weg 8 genutzt werden kann, müssen die Möglichkeiten zum Kochen oder Waschen unterbunden werden. Die sanitären Anlagen, namentlich die Duschinstallation, das WC und das Lavabo sind zu entfernen, wo nötig fachmännisch zu plombieren und der Abfluss der Dusche zu verschliessen. Zudem ist der Wasseranschluss im Küchenbereich zu entfernen und fachmännisch zu plombieren.