Der Raum würde zudem auch einen massiven Wertverlust erfahren. Diese Kosten würden in keinem Verhältnis zur stichprobenartigen Kontrolle/Überprüfung der tatsächlichen Nutzung stehen. Im Sommer/Herbst 2022 habe aufgrund einer familiären Notsituation tatsächlich unabsichtlich eine kurzzeitig widerrechtliche Nutzung des Gemeinschafts-/Disponibelraums stattgefunden. Im November 2022 habe die Tochter der Beschwerdeführerin dieser in der Wohnung im Obergeschoss das Galeriezimmer zum Schlafen eingerichtet. Dieses habe anlässlich des Augenscheins vom 30. Mai 2023 auch besichtigt werden können.