Kontrolle der Durchsetzbarkeit erhelle im Lichte der bisherigen Geschehnisse nicht, da die restliche Stockwerkeigentümergemeinschaft diese Kontrolle bisher wahrgenommen habe und allfällige Auffälligkeiten und Widerrechtlichkeiten jeweils dem Bauinspektorat gemeldet hätten. Der Rückbau der Nasszelle und der Küchenanschlüsse, welche in einem Gemeinschafts-/Disponibelraum zulässig seien, würde zu direkten (Demontagearbeiten) und auch zu indirekten Kosten (getätigte und bezahlte Arbeiten sowie im Kaufpreis berücksichtigte Installationen) führen. Der Raum würde zudem auch einen massiven Wertverlust erfahren.