Die Tochter der Beschwerdeführerin erklärte, sie habe einen Juristen für die Abklärung mit den zuständigen Behörden hinzugezogen. Daraufhin beschloss die Stockwerkeigentümerversammlung, die Bewilligung der zuständigen Baubehörde der Stadt Thun abzuwarten, bevor über den Antrag der Umnutzung abgestimmt werde.30 Gemäss baupolizeilicher Anzeige der übrigen Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümern vom 7. Juli 2022 habe die Beschwerdeführerin den Disponibelraum per 1. Juli 2022 bezogen und habe ihn als Wohnraum genutzt.