Mit Mitteilung vom 4. März 2022 gab das Bauinspektorat der Beschwerdeführerin Gelegenheit zur Anpassung des Baugesuchs, andernfalls gelte das Baugesuch als zurückgezogen28. Die Tochter der Beschwerdeführerin zog mit E-Mail vom 12. März 202229 das Baugesuch zurück, worauf das Bauinspektorat am 31. März 2022 das Baugesuch für die Umnutzung des Büros zu einer Studiowohnung vom Geschäftsverzeichnis abschrieb. Anlässlich der Stockwerkeigentümerversammlung vom 4. April 2022 stellte die Beschwerdeführerin den Antrag zur temporären Umnutzung des Disponibelraums. Die Tochter der Beschwerdeführerin erklärte, sie habe einen Juristen für die Abklärung mit den zuständigen Behörden hinzugezogen.