Die Beschwerdeführerin hat am 28. Februar 2022 bei der Stadt Thun ein Baugesuch27 für den Einbau einer Küche und für die Wohnnutzung des Disponibelraums eingereicht. Das Bauinspektorat der Stadt Thun teilte der Tochter der Beschwerdeführerin, welche als Projektverfasserin auftrat, mit, das Bauvorhaben sei nicht baubewilligungsfähig, da im ebenen Gelände die Fussböden der Wohnräume nicht unter dem fertigen Terrain liegen dürfen. Zudem könne auch keine Ausnahme in Aussicht gestellt werden. Mit Mitteilung vom 4. März 2022 gab das Bauinspektorat der Beschwerdeführerin Gelegenheit zur Anpassung des Baugesuchs, andernfalls gelte das Baugesuch als zurückgezogen28.