Auch ein beigezogener Architekt bestätige, dass die Bodenheizung im Unterlagsboden eingelegt und der Heizverteilkasten in der Wanddämmung eingelassen sei, was bei korrekter und vollständiger Bauabnahme nicht habe später erstellt werden können. Wäre die Nasszelle erst unmittelbar nach der Schlussabnahme eingebaut worden, hätte gegenüber den bewilligten Plänen ein versetzter Grundleitungsanschluss sowie eine in die Decke eingelassene Lüftung eindeutig auf die Bauabsicht hindeuten müssen. Dies lasse den Schluss zu, dass der Disponibelraum bei der Schlusskontrolle vom 13. Oktober 2004 im heutigen Zustand ausgebaut bzw. sichtlich vorbereitet gewesen und so abgenommen worden sei.