a) Die Beschwerdeführerin bringt vor, sie habe den Disponibelraum am 18. März 2008 gemeinsam mit der Wohnung im 2. Obergeschoss gekauft, wobei der Raum in der Verkaufsdokumentation als «Büro, Hobby, Fitnessraum etc., beheizt, mit Dusche, WC, Lavabo» bezeichnet gewesen sei. Der Raum sei bereits damals und bis Ende März 2022 während 17 Jahren als Büroräumlichkeit vermietet gewesen, ohne Widerspruch der Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer.