Der Raum verfügt im aktuellen Ausbauzustand über ein abschliessbares Badezimmer mit Dusche, WC und Lavabo. Auch verfügt der Raum über eine Anschlussmöglichkeit für eine Küche, womit die Möglichkeit besteht, längere Zeit dort zu verbringen. Die konkrete Nutzung von Gemeinschaftsräumen resp. Disponibelräumen ist nicht explizit gesetzlich geregelt. Sie sind jedoch nicht zum dauerhaften Aufenthalt vorgesehen. Sie werden in der Regel als Hobbyräume genutzt, beispielsweise zum Üben eines Instruments oder 22 BGE 139 ll 134 E. 5.2; BVR 2015 S. 541 E. 3.1; vgl. auch BVR 2019 S. 550 (VGE 2017/220 vom 6. August 2019)