Auf den Plänen sind hingegen weder eine Nasszelle, noch ein Anschluss für Kücheneinrichtungen vorgesehen und somit auch nicht bewilligt. Damit steht auch fest, dass die Wohnnutzung des Gemeinschafts-/Disponibelraums nicht bewilligt ist. Bis zum Zeitpunkt der baupolizeilichen Anzeige durch die Beschwerdeführenden hat das Bauinspektorat Thun keine Kenntnis über eine Büronutzung gehabt und daher auch nichts dagegen unternommen. Gemäss Ausführungen der Vorinstanz stimmte der Ausbauzustand anlässlich der Schlussabnahme vom 13. Oktober 2004 mit den bewilligten Projekt- und Ausführungsplänen überein und es sei keine Wohnnutzung erkennbar gewesen.