c) Die Liegenschaft I.________weg 8 wurde mit Gesamtbauentscheid vom 7. Februar 2003 bewilligt. Aus den baubewilligten Plänen geht hervor, dass der vorliegend in Frage stehende Raum als Gemeinschaftsraum (Pläne «Grundriss Untergeschoss 1:100» sowie «Schnitte A + B») resp. als Disponibel 1 (Ausführungsplan «Grundriss Untergeschoss 1:50/1:10») bezeichnet wurde. Auf den Plänen ist ebenfalls ersichtlich, dass links neben der Eingangstür zum Gemeinschafts-/ Disponibelraum ein Lavabo vorgesehen und bewilligt wurde. Bewilligt sind auch die drei Fenster.