6/15 BVD 120/2023/53 Beizug der Polizeibeamten wurde zudem von der Vorinstanz entsprechend begründet.19 Die Beweiserhebung mittels Augenschein vom 8. November 2022 weist keine Mängel auf und der Antrag, das Augenscheinprotokoll sei aus den Akten zu weisen, wird abgewiesen. 4. Formelle und materielle Rechtswidrigkeit