c) Die Baupolizeibehörde hat nach Ermächtigung18 durch das Regierungsstatthalteramt gemäss Art. 45 Abs. 3 BauG am 8. November 2022 in den frühen Morgenstunden einen unangekündigten Augenschein in Beisein zweier Polizeibeamter durchgeführt. Um zu überprüfen, ob ein Raum zum Wohnen genützt wird, ist ein angekündigter Augenschein in der Regel untauglich, da den betroffenen Personen damit die Möglichkeit geboten wird, Gegenstände und Möbel aus dem Raum zu entfernen und die Nacht anderswo zu verbringen. Fotos oder Aussagen der Ei- gentümer-innen und Eigentümer haben nicht die gleiche Aussagekraft.