a) Die Beschwerdeführerin bringt vor, der in den frühen Morgenstunden vom 8. November 2022 durchgeführte Augenschein in Begleitung der Polizei sei in Anbetracht des Alters und der gesundheitlichen Situation der Beschwerdeführerin unverhältnismässig und damit widerrechtlich gewesen. Sie beantragt, das Protokoll der Betretung vom 8. November 2022 aus den Akten zu weisen.