Der Beschwerdegegner 1, die Beschwerdegegnerin 2 und die Beschwerdegegnerin 3 (nachfolgend Beschwerdegegnerschaft) beantragen in ihrer Beschwerdeantwort vom 2. Oktober 2023 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde. Mit Eingabe vom 20. November 2023 reichte die Beschwerdegegnerschaft Kopien von Anzeigen der Beschwerdegegnerin 3 sowie eines weiteren Stockwerkeigentümers gegen die Beschwerdeführerin wegen Nachtruhestörung sowie Nötigung zu den Akten.