9. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet7, holte bei der Vorinstanz die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Vorinstanz beantragte in ihrer Stellungnahme vom 2. Oktober 2023 die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung der Wiederherstellungsverfügung vom 27. Juli 2023. Der Beschwerdegegner 1, die Beschwerdegegnerin 2 und die Beschwerdegegnerin 3 (nachfolgend Beschwerdegegnerschaft) beantragen in ihrer Beschwerdeantwort vom 2. Oktober 2023 ebenfalls die Abweisung der Beschwerde.