3. Die Verfahrenskosten werden wie folgt festgelegt und der Verhaltensstörerin auferlegt: Grundgebühr Verfügungen Fr. 100.00 Gebühr Baupolizeiverfahren ab 27. Juli 2022 Fr. 2560.00 (Aufwand im Zeittarif) Total Gebühren Fr. 2660.00 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Rechtskraft der vorliegenden Verfügung mit separater Post.