7. Mit Verfügung vom 27. Juli 2023 entschied die Vorinstanz wie folgt: «1. Gestützt auf die vorgenannten Erwägungen werden folgende Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes angeordnet: a) Die sanitären Anlagen, namentlich die Duschinstallation, das WC und das Lavabo im Nebenraum zum Disponibel Thun 1 (Thun) Gbbl.-Nrn. J.________ sind bis am 30. September 2023 zu entfernen, wo nötig innert gleicher Frist fachmännisch zu plombieren und der Abfluss der Dusche zu schliessen. b) Der Wasseranschluss des Spülbeckens im Disponibel Thun 1 (Thun) Gbbl.-Nrn.