6. Die Vorinstanz nahm das Baupolizeiverfahren wieder auf, stellte den Parteien die Fotodokumentation und die Aktennotiz zum Augenschein vom 8. November 2023 zu und forderte die Beschwerdeführerin auf, die momentane Nutzung des fraglichen Raums zu erläutern. Die Beschwerdeführerin reichte eine Stellungnahme mit Fotodokumentation ein und bestritt, den Raum zu bewohnen. Mit Verfügung vom 16. Mai 2023 kündigte die Vorinstanz an, am 30. Mai 2023 einen Augenschein durchzuführen. Die Aktennotiz und die Fotodokumentation wurden den Parteien zugestellt, die Beschwerdeführerin nahm dazu Stellung und die Parteien erhielten Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen.