1. Die Beschwerdeführerin ist Mitglied der Stockwerkeigentümergemeinschaft I.________weg 8. Sie ist Eigentümerin einer Wohnung im zweiten Obergeschoss sowie eines als Gemeinschaftsraum resp. Disponibel bezeichneten Raumes im Untergeschoss der Liegenschaft I.________weg 8. Mit baupolizeilicher Anzeige vom 7. Juli 2022 machten die übrigen Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer der Liegenschaft I.________weg 8 in Thun geltend, der im Untergeschoss des Mehrfamilienhauses vorhandene Disponibelraum mit der Parzellennummer Thun 1