Die Gemeinde Herzogenbuchsee ist mit der vollen Baubewilligungskompetenz ausgestattet und führt für einige Gemeinden in der Umgebung die Baubewilligungs- und baupolizeilichen Verfahren. Sie verfügt damit sowohl über das nötige Wissen, als auch über eine genügende Verwaltungsstruktur, um einfache Beschwerdeverfahren in Zusammenhang mit Ausstandsfragen in einem Baubewilligungs- oder baupolizeilichen Verfahren ohne Beizug eines externen Anwalts zu führen. Hinzu kommt, dass die Gemeinde Herzogenbuchsee keine aufwändige Zusammenstellung von Unterlagen vornehmen musste. Der Beschwerdeführer hat die Vorakten bereits als Beschwerdebeilagen eingereicht.