Die Gemeinde Herzogenbuchsee hat ihre Rechtsbegehren unter Kosten- und Entschädigungsfolge gestellt und damit ausdrücklich Parteikostenersatz beantragt. Vorliegend sind die tatsächlichen Verhältnisse aber nicht besonders komplex. Die wesentlichen Sachverhaltselemente waren unbestritten. Auch die rechtlichen Fragen, die sich stellten, waren insgesamt einfach. So war einzig die Frage des Ausstands der Beschwerdegegnerin strittig. Die Gemeinde Herzogenbuchsee ist mit der vollen Baubewilligungskompetenz ausgestattet und führt für einige Gemeinden in der Umgebung die Baubewilligungs- und baupolizeilichen Verfahren.