c) Die Vorinstanz auferlegte dem Beschwerdeführer mit Dispositiv-Ziff. 2 der Verfügung vom 15. August 2023 Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 450.00. Mit den Bestimmungen im GebR Bau und in der GebVo Bau besteht eine genügende gesetzliche Grundlage für die Gebührenerhebung. Die Verfahrenskosten von CHF 450.00 entsprechen einem zeitlichen Aufwand von 3.75 bzw. vier Stunden, wenn die erste gebührenfreie Viertelstunde mitberücksichtigt wird. Dieser Aufwand ist nicht zu hoch. Er umfasst nicht nur die Redaktion der angefochtenen Verfügung, sondern auch den vorangegangenen Schriftenwechsel.