2 des Anhangs I zum Organisationsreglement der Gemeinde Inkwil kommt in Baubewilligungs- und Baupolizeiverfahren ausschliesslich die Gebührenordnung der Gemeinde Herzogenbuchsee vom 12. Juni 2019 zur Anwendung. Ziff. 3 Absatz 1 des Vertrages über die interkommunale Zusammenarbeit in Baubewilligungs- und Baupolizeiverfahren zwischen der Einwohnergemeinde Herzogenbuchsee und den Einwohnergemeinden Berken, Inkwil, Niederönz, Ochlenberg und Seeberg vom 1. April 2020 wiederholt, dass für die Gebührenerhebung in Baupolizeiverfahren die Gebührenordnung der Gemeinde Herzogenbuchsee anwendbar ist.