b) Wie vorangehend aufgezeigt, hat die Gemeinde Inkwil der Gemeinde Herzogenbuchsee ihre Verfügungskompetenz hinsichtlich der der vorbereitenden Arbeiten in Baubewilligungs- und Baupolizeiverfahren übertragen. Damit geht auch die Kompetenz der Gemeinde Herzogenbuchsee einher, im Rahmen von nötigen Zwischenverfügungen, wie beispielsweise über den Ausstand, Gebühren zu erheben. Gemäss Ziff. 2 des Anhangs I zum Organisationsreglement der Gemeinde Inkwil kommt in Baubewilligungs- und Baupolizeiverfahren ausschliesslich die Gebührenordnung der Gemeinde Herzogenbuchsee vom 12. Juni 2019 zur Anwendung.