Zu den vorbereitenden Arbeiten gehören nicht nur Instruktionshandlungen bzw. verfahrensleitende Verfügungen wie zum Beispiel das Durchführen einer Einigungsverhandlung oder die Gewährung des rechtlichen Gehörs. Vielmehr können im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten auch verfahrensrechtliche Fragen wie beispielsweise zum Ausstand betreffend das Personal der Gemeinde Herzogenbuchsee zu klären und damit Zwischenverfügungen notwendig sein. Dementsprechend war die Gemeinde Herzogenbuchsee vorliegend zuständig für den Erlass der angefochtenen Verfügung. 4. Ausstand