Aus dem Anhang I zum Organisationsreglement der Gemeinde Inkwil sowie aus dem Zusammenarbeitsvertrag folgt, dass die Gemeinde Inkwil ihre Verfügungskompetenz im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten in Baubewilligungs- und Baupolizeiverfahren an die Gemeinde Herzogenbuchsee übertragen hat. Zu den vorbereitenden Arbeiten gehören nicht nur Instruktionshandlungen bzw. verfahrensleitende Verfügungen wie zum Beispiel das Durchführen einer Einigungsverhandlung oder die Gewährung des rechtlichen Gehörs.