6 Abs. 4 des Zusammenarbeitsvertrages folgt jedoch, dass dem Kompetenzzentrum alle Zuständigkeiten für die Verfahrensführung und -leitung obliegen. Das Kompetenzzentrum kann die dafür notwendigen Leitverfügungen gestützt auf die Zuständigkeiten gemäss der Verordnung über die Verwaltungsorganisation (VVo) der Gemeinde Herzogenbuchsee selbständig erlassen.